Bei der Gestaltung von Energie-Contracting-Verträgen wird häufig auf gängige Vertragsmuster zurückgegriffen. Dabei sind je nach den Umständen des Einzelfalles jedoch verschiedene Vorgaben zu beachten. Die BfEE hat daher eine Arbeitshilfe erstellen lassen, die Anwendern von Contracting-Musterverträgen aufzeigen soll, auf welche Punkte diese bei der Handhabung von Contracting-Musterverträgen einen besonderen Fokus legen sollten.
Betrachtet werden Verträge zu Energiespar-Contracting, Energieliefer-Contracting und Pachtverträge über Photovoltaikanlagen oder über BHKW zur Eigenstromerzeugung. Die Arbeitshilfe bietet hier eine erste Orientierung, kann aber nicht die Einbeziehung von Fachleuten ersetzen. Die Publikation steht auf der Internetseite der BfEE als Download zur Verfügung.
Hintergrund: Die BfEE hat nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) die Aufgabe, die Marktteilnehmer über verfügbare Energiedienstleistungsverträge und Musterklauseln, die in solchen Verträgen verwendet werden können, zu informieren. Die Arbeitshilfe dient als ein Baustein dieser Marktinformation.