Die Bundesregierung meldet ihren Fortschrittsbericht zum NECP an die EU-Kommission
Im Rahmen der NECP-Berichterstattung müssen die Mitgliedsstaaten alle zwei Jahre den Fortschrittsbericht (NECP-R) an die EU-Kommission übermitteln. Die Frist zur Einreichung des aktuellen NECP-R durch das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war am 15. März 2025. Der Fortschrittsbericht gibt einen Überblick über die umgesetzten Maßnahmen und den Fortschritt bei der Erreichung der Energieeinsparziele bis 2030.
Zu diesem Zweck erfolgte durch die BfEE ein Monitoring der Maßnahmen für die Dimension Energieeffizienz über eine eigens dafür eingerichtete Plattform. Die benötigten Informationen stammen dabei aus den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung, die für die Umsetzung verantwortlich sind. Bei den Maßnahmen kann es sich um Förderprogramme ebenso wie Gesetzesvorhaben handeln. Die gesammelten Informationen unter anderem zu Energieeinsparungen, Lebensdauer und Investitionsvolumen der Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit den Gutachtern von Fraunhofer ISI evaluiert. Abschließend hat die BfEE das BMWK bei der Erstellung der zahlreichen Tabellen, die insgesamt den NECP-R bilden, unterstützt.