Seit November ist die Einreichung der Datenmeldung und ein Bulk Upload möglich. Des Weiteren bestätigt die BfEE im BAFA nach Rücksprache mit dem BMWK die Gültigkeit der aktuellen, im Merkblatt festgelegten Regelungen. Dies gilt unabhängig vom ursprünglich für Ende des Jahres geplanten Inkrafttreten der Novelle des EnEfG. Auch die Studie zur Ermittlung der Bagatellschwellen steht zum Download zur Verfügung.
Datenmeldung seit 4. November möglich
Die Plattform für Abwärme schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür werden im Portal für Abwärme Daten derjenigen Unternehmen gesammelt, die gemäß § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) dazu verpflichtet sind.
Um die Eintragung einer hohen Anzahl an Abwärmepotentialen zu vereinfachen, wurde ein Bulk Upload implementiert. Dieser funktioniert über eine im Portal für Abwärme herunterladbare Vorlage im CSV-Format. Hierzu wurden eine Beispieldatei sowie eine genaue Dokumentation im Technischen Leitfaden für das Portal für Abwärme veröffentlicht.
Das Einreichen von Meldungen wurde freigeschaltet. Damit haben Unternehmen bis zum 1. Januar 2025 Zeit, ihre erstmalige Meldung abzugeben.
Planungssicherheit für Unternehmen
Das Inkrafttreten der Novelle des EnEfG war ursprünglich für Ende 2024 geplant. Diese sah drei Änderungen vor: (i) eine Erhöhung des Schwellenwertes des Gesamtendenergieverbrauchs, ab dem Unternehmen grundsätzlich meldepflichtig sind, (ii) eine rechtliche Klarstellung für die Bagatellschwellen für Anlagen und Standorte sowie (iii) die Verschiebung der erstmaligen Meldefrist für die Plattform für Abwärme auf den 1. Januar 2025.
Der Schwellwert des Gesamtendenergieverbrauchs, ab dem Unternehmen grundsätzlich meldepflichtig sind, bleibt unverändert bei 2,5 GWh/a im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre. Des Weiteren wurde in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vereinbart, dass die mit Version 1.3 des Merkblatts zur Plattform für Abwärme eingeführten Bagatellschwellen unverändert bestehen bleiben. Dies liegt in der Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung von melde- und nicht-meldepflichtigen Abwärmequellen sowie der Planungssicherheit für die Unternehmen begründet.
Die erstmalige Meldefrist für die Plattform für Abwärme bleibt der 01.01.2025. Da die nächste Meldefrist bereits der 31.03.2025 wäre, geht die BfEE nach Rücksprache mit dem BMWK grundsätzlich davon aus, dass sich in dieser kurzen Zeit keine meldepflichtigen Änderungen bzgl. der Abwärme ergeben. Die nächste reguläre Meldung bzw. Aktualisierung ist damit zum 31.03.2026 fällig. Davon unbenommen sind Unternehmen nach § 17 Abs. 2 S.1 EnEfG verpflichtet, die übermittelten Informationen stets aktuell zu halten.
Das Merkblatt für die Plattform für Abwärme wird bzgl. obiger Punkte zeitnah aktualisiert werden. Es finden keine inhaltlichen Änderungen statt. Für die erste Meldung zum 01.01.2025 bleibt das Merkblatt für die Plattform für Abwärme inhaltlich identisch zur Version 1.3.
Alle aktuellen Informationen können der Website zur Plattform für Abwärme entnommen werden.
Kurzgutachten zu Bagatellschwellen veröffentlicht
Nicht jede Abwärmequelle stellt auch ein wirtschaftliches Abwärmepotential dar. Daher wurden externe Experten vom BMWK beauftragt, erforderliche Grundlagen für die Festlegung von Schwellenwerte zu ermitteln. Ziel des Kurzgutachtens war es, die erforderlichen Grundlagen für die und Handlungsempfehlungen für die Bundesstelle für Energieeffizienz zu schaffen.
Auf Basis von Praxisbeispielen zu externer Wärmenutzung sowie einschlägiger Fachliteratur wurden Grundlagen für Bestimmung der Wirtschaftlichkeit von Abwärme ermittelt. Mit Hilfe dieser, wurde ein zweistufiges Verfahren für Bagatellschwellen erarbeitet. Diese zwei Stufen spiegeln sich in der Anlage- und Standortschwelle, die wie im Merkblatt zur Plattform für Abwärme, Version 1.3 eingeführt wurden.
Die Studie steht auf www.bfee-online.de/pfa unter Informationen zum Thema – Publikationen zum Download bereit.