Um unwesentliche Abwärmequellen von der Meldung bei der Plattform für Abwärme auszunehmen, werden Bagatellschwellen nach aktuellem Stand der Technik eingeführt.
Die Plattform für Abwärme nach § 17 EnEfG schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern.
Um unwesentliche Abwärmequellen von der Meldepflicht bei der Plattform für Abwärme auszunehmen, wurden verschiedene Bagatellschwellen ermittelt. Diese wurden unter Einbeziehung von Experten und in Absprache mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach dem aktuellen Stand der Technik festgelegt.
Konkret lauten diese Bagatellschwellen wie folgt:
Zum einen wird eine Standortschwelle von 800 MWh pro Jahr eingeführt. Zum anderen wird eine Anlagenschwelle von 200 MWh pro Jahr festgesetzt. Zudem gibt es weitere Voraussetzungen, unter denen Anlagen nicht gemeldet werden müssen, die im Merkblatt aufgeführt sind.
Die Bagatellschwellen sind im aktualisierten Merkblatt für die Plattform für Abwärme Version 1.3 aufgenommen. Das Merkblatt sowie weitere Informationen zum Portal für Abwärme können der Homepage zur Plattform für Abwärme entnommen werden