28.06.2024Neue EU Gebäude-Richtlinie beschlossen

Die novellierte Gebäude-Richtlinie (EPBD) wurde am 08.05.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Seit dem 28.5.2024 ist sie für Deutschland und andere EU-Staaten rechtsverbindlich, sodass Deutschland nunmehr zwei Jahre Zeit hat, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

Mit dem Hintergrund, dass auf Gebäude rund 40% des Energieverbrauchs in der EU entfällt, soll die überarbeitete Gebäude-Richtlinie den Mitgliedsstaaten den rechtlichen Rahmen schaffen, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor signifikant zu reduzieren. Die EU setzt mit der neuen Richtlinie das Ziel, den Primärenergieverbrauch in Wohngebäuden bis 2030 um 16% zu senken. Dafür sieht die Richtlinie unter anderem vor, dass schrittweise alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude werden sollen, sie also vor Ort keine Kohlenstoffemissionen durch den Verbrauch fossiler Energieträger erzeugen dürfen. Dies gilt grundsätzlich ab 2030 für alle Neubauten. Bestandswohngebäude sollen schrittweise renoviert werden, um den Primärenergieverbrauch bis 2035 um 20-22% zu verringern. Außerdem sollen Nichtwohngebäude im Bestand einen Mindeststandard für die Energieeffizienz von Gebäuden einhalten. Hierfür sollen Nichtwohngebäude unterhalb eines Schwellenwerts für Gesamtenergieeffizienz von 16% renoviert werden. Bis 2033 soll die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden unterhalb eines Schwellenwerts von 26% verbessert werden. Um die Energieunabhängigkeit Europas zu stärken, soll der Ausbau von Solaranlagen gefördert werden und der Ausstieg aus Heizungssystemen mit fossilen Brennstoffen schrittweise erfolgen. Die Richtlinie geht zudem auf Themen wie die Gebäudeautomation, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Fahrradstellplätze zur Förderung nachhaltiger Mobilität ein.

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