Am 10.06.2020 hat das Bundeskabinett den Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP), den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegt hat, beschlossen.
Der NECP baut primär auf den Zielen und Maßnahmen des Energiekonzepts 2010, des Klimaschutzprogramms 2030 sowie der Energieeffizienzstrategie 2050 auf. Er bestätigt das Treibhausgasminderungsziel für 2030 von mindestens minus 55 Prozent im Vergleich zu 1990 sowie das Bekenntnis der Bundesregierung auf dem UN-Klimaschutzgipfel 2019, die Treibhausgasneutralität bis 2050 anzustreben. Auch im Bereich der Energieeffizienz wird durch die Anwendung von ex-ante Berechnungen ein erwartetes Endenergieeinsparvolumen festgelegt, welches durch die im NECP beschriebenen kumulierten Endenergieeinsparungen der verschiedenen Maßnahmen erreicht wird.
Der NECP ist ein Dokument, welches durch jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union basierend auf den Anforderungen der Governance-Verordnung erstellt und an die EU-Kommission übermittelt werden muss. Innerhalb des Plans werden der EU-Kommission die Zielbeiträge der EU-Mitgliedstaaten zu den EU-Energiezielen 2030 für die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energie gemeldet. Dies trägt zu einer höheren Transparenz und Vergleichbarkeit der Energie- und Klimapolitiken der einzelnen Mitgliedstaaten der EU bei. Nach den Regelungen der Governance-Verordnung hätte dieser Bericht bereits bis zum Ende des Jahres 2019 an die EU-Kommission übermittelt werden sollen. Dies hat sich jedoch wegen der Veröffentlichung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung sowie der daran anschließenden Umsetzung von Maßnahmen des Programms, die für den NECP von Relevanz sind, verzögert.
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat an der Gestaltung und Formulierung des NECP in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium aktiv mitgewirkt. Besonders im Hinblick auf die methodischen Grundlagen der Energieeffizienzmaßnahmen und deren Beschreibung sowie der Berechnung der Einsparungen (Anhang III) hat die BfEE fachliche Zuarbeiten an das BMWi geleistet und sich somit an der Erfüllung europäischer Erwartungen und Regelungen, die an die nationale Ebene gerichtet werden, beteiligt.
Den Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) können Sie auf der Internetseite des BMWi herunterladen.